Hinweisgebersystem und Compliance beim VAWL
Die Einhaltung gesetzlicher Vorgaben sowie interner Regelungen ist ein wesentlicher Bestandteil des Compliance‑Systems des Versorgungswerks der Apothekerkammer Westfalen‑Lippe (VAWL). Integrität, Transparenz und verantwortungsbewusstes Handeln bilden die Grundlage unseres Handelns.
Zur Unterstützung eines wirksamen Compliance‑Managements hat das VAWL ein Hinweisgebersystem eingerichtet. Dieses bietet die Möglichkeit, konkrete und begründete Hinweise auf mögliche Rechtsverletzungen oder sonstige Regelverstöße im VAWL zu melden oder entsprechende Verdachtsmomente anzuzeigen. Hinweise können dazu beitragen, Compliance‑Risiken frühzeitig zu erkennen, Sachverhalte aufzuklären und Schäden vom Versorgungswerk abzuwenden.
Auf Grundlage des Hinweisgeberschutzgesetzes steht Rechtsanwalt Dr. Paul Lodde als externe, unabhängige Meldestelle zur Verfügung. Hinweisgebende Personen können sich vertraulich und auf Wunsch auch anonym an ihn wenden, sofern Anhaltspunkte für rechtlich relevantes Fehlverhalten vorliegen. Die Vertraulichkeit der Identität hinweisgebender Personen wird gewahrt. Gleichzeitig werden die Rechte der von einem Hinweis betroffenen Personen, insbesondere die Unschuldsvermutung, beachtet.
Alle eingehenden Hinweise werden sorgfältig geprüft und entsprechend den gesetzlichen und internen Vorgaben behandelt.
Dr. Paul Lodde, Fachanwalt für Verwaltungsrecht und Medizinrecht
Kanzlei Harnischmacher Löer Wensing
Hafenweg 8
48155 Münster
Hinweis:
Das Hinweisgebersystem dient ausschließlich der Meldung von Compliance‑relevanten Sachverhalten. Es ist nicht für allgemeine Anfragen, Beschwerden oder Fragen zur Mitgliedschaft, Beitragszahlung oder Leistungsgewährung vorgesehen. Für diese Anliegen stehen die bekannten Kontaktstellen des VAWL zur Verfügung.
